zuschüsse bei pflegebedürftigkeit

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse bei Pflegebedürftigkeit

Die meisten herkömmlichen Wohnungen sind nicht auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen ausgelegt. Dies kann nicht nur die Lebensqualität stark einschränken, sondern eventuell sogar ein Verbleiben in der eigenen Wohnung unmöglich machen. Durch geeignete wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann dies aber meist vermieden werden. Damit die Kosten für die Betroffenen keine unüberwindbare Hürde darstellen, können bei der zuständigen Pflegekasse finanzielle Zuschüsse beantragt werden, um den Wohnraum entsprechend der individuellen Anforderungen umzubauen.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Bauliche Veränderungen können immer dann gefördert werden, wenn diese notwendig sind, um dem Pflegebedürftigen eine eigenständige Lebensführung zu ermöglichen. Dadurch sollen auch körperlich eingeschränkte Personen ein weitgehend normales Alltagsleben führen können. Aber auch dann, wenn die pflegebedürftige Person weiterhin auf die Hilfe anderer angewiesen sein wird, können wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bewilligt werden, wenn diese dazu dienen, die Pflege im häuslichen Umfeld zu erleichtern oder erstmals möglich zu machen.

Förderungsfähige Maßnahmen

Welche Baumaßnahmen zuschussfähig sind, ist von den persönlichen Einschränkungen und dem jeweiligen Wohnraum abhängig. Grundsätzlich können jedoch all Veränderungen bezuschusst werden, die erforderlich sind, damit die Betroffenen sich in der Wohnung selbstständig bewegen können. Besonders häufig sind behindertengerechte Badumbauten, Türverbreiterungen und Treppenlifte. Es kommen aber auch Einzelmaßnahmen in Frage, die für Außenstehende nicht offensichtlich sind, das Alltagsleben aber enorm erleichtern können. Dazu zählen beispielsweise absenkbare Küchenschränke, rutschhemmende Bodenbeläge oder die Installation bedienungsfreundlicherer Elektrogeräte. Auch Umbauten im Außenbereich des Hauses, die den Zugang zu den eigentlichen Wohnräumen ermöglichen, können gefördert werden.

Antragsstellung und weitere Zuschüsse

Wenn wohnumfeldverbessernde Maßnahmen geplant sind, ist der erste Ansprechpartner die zuständige Pflegekasse. Anträge können ganz formlos gestellt und bei der jeweiligen Krankenkasse abgegeben werden, informiert das Portal www.kvzentrale.com . Der medizinische Dienst der Krankenversicherung prüft den Antrag dann und fordert gegebenenfalls die notwendigen Unterlagen an. Der Höchstbetrag, der für eine Maßnahme bewilligt werden kann, beträgt dabei EUR 4000. Darüber hinaus können je nach persönlicher Situation weitere Hilfsprogramme in Frage kommen. So besteht beispielsweise teilweise die Möglichkeit, Leistungen durch Wohnbauförderungsprogramm auf Kommunal- oder Landesebene in Anspruch zu nehmen oder Zuschüsse von Stiftungen zu erhalten. Die örtlichen Pflegeberatungsstellen helfen Betroffenen gerne dabei, die passende Fördermöglichkeit zu finden.

Gastautorin: Vanessa Bauer

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