kfw förderung programm 159

KfW Altersgerecht umbauen – Zuschussmittel des Bundes für 2017 aufgebraucht

Förderung über Kredit weiterhin möglich

Pressemitteilung der KfW:
Die Antragsstellung für Zuschüsse im Bereich Barrierereduzierung im KfW-Zuschussportal ist nicht mehr möglich, da die vorgesehenen Bundesmittel aufgebraucht sind. Für 2017 hatte der Bund die Mittel für den barrierereduzierenden Umbau bereits auf 75 Mio. EUR aufgestockt.
Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz können weiterhin über das Förderprodukt Altersgerecht Umbauen – Zuschuss beantragt werden Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist möglich, solange die Bundesmittel nicht aufgebraucht sind.
Eine Förderung im Jahr 2018 ist gegebenenfalls möglich, wenn wieder Mittel im Bundeshaushalt 2018 bereitgestellt werden. Eine Antragstellung ist auch dann nur möglich, wenn mit dem
Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
Hinweis für bereits erteilte Zusagen:
Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von einem Antragstopp nicht berührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung Ihres Zuschusses reserviert. Sie können Ihr Vorhaben durchführen.
Kreditförderung aus dem Förderprodukt Altersgerecht Umbauen (159) weiterhin möglich. Dafür ist eine Antragstellung vor dem Start der Bauarbeiten bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl (Banken, Sparkassen und Versicherungen) erforderlich.
Sollten Sie konkrete Maßnahmen planen, empfehlen wir immer eine zeitnahe Antragstellung und Umsetzung.

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