Stellungnahme von SCHNEEWEISS ARCHITEKTEN zum Bericht gemäß § 8 (3) des SBGG
Sachverständige für barrierefreies Bauen Doris Schütz fordert verbindliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren
Das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) ist klar und eindeutig. Es heißt im § 8 (3):
Das Land erstellt einen Bericht über die Gebäude, die im Eigentum der in § 1 Ab. 2 genannten Stellen stehen und von ihnen genutzt werden, und berichtet dem Landtag alle fünf Jahre, erstmals Ende 2021 über den Stand der Barrierefreiheit dieser Bestandsgebäude. Hierbei wirken die in § 1 Abs. 2 genannten Stellen mit. Ausgehend von dem Bericht sollen verbindliche Maßnahmen zum weiteren Abbau von Barrieren erarbeitet werden.
Dieser Bericht des Sozialministeriums vom 31.03.2022 ist mit Verspätung dieses Jahr das erste Mal vorgestellt worden. Die Sachverständige Doris Schütz vom Büro SCHNEEWEISS ARCHITEKTEN wurde vom Landesbehindertenbeirat und dem Landesbehindertenbeauftragten Prof. Dr. Daniel Bieber, gebeten, diesen Bericht zu prüfen und eine Stellungnahme hierzu zu formulieren und in der Sitzung des Landesbehindertenbeirats am 21.09.2023 zu informieren.
In einer ausführlichen Präsentation erläuterte Architektin Schütz, was die Ziele des Paragraphen sind, was der vorliegende Bericht erreicht und was noch fehlt.
Ziel des Paragraphen ist, den aktuellen Zustand gebäudescharf zu dokumentieren und daraus konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten. Der vorgelegte Bericht weist diesbezüglich deutlichen Nachbesserungsbedarf auf. Zum einen wurden von den ca 5000 öffentlichen Gebäuden lediglich 204 in einem Selbstauskunftsbogen erfasst. Durch die geringe Anzahl an erfassten Gebäuden ist eine Aussage für den Gesamtbestand der öffentlichen Gebäuden aktuell nicht möglich.
Die Selbstauskunft ist eine gängige Methode, die allerdings die Problematik aufweist, dass hier Laien beurteilen sollen, ob Barrierefreiheit besteht oder nicht. Auch wenn der Selbstauskunftsbogen hier Hilfestellungen gibt, bleibt dennoch die Schwierigkeit für den Laien, Barrieren zu erkennen und diese zu beurteilen. Die Selbstauskünfte bedürfen deswegen u. E. immer auch einer intensiven fachtechnischen Begleitung und Überprüfung.
Im Bericht sind die Ergebnisse dieser wenigen Selbstauskünfte dann zu Tortendiagrammen für alle Gebäude zusammengefasst, die keinerlei Rückschlüsse auf die jeweiligen Gebäude zulässt. Konkrete, verbindliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sind daraus nicht abzuleiten.
Vor diesem Hintergrund sieht die Sachverständige für barrierefreies Bauen Doris Schütz folgende Handlungserfordernis:
- Erfassung aller im Land vorhandenen öffentlichen Gebäude im Sinne des SBBG unter fachlicher Begleitung
- Dokumentation der Ergebnisse in eine dauerhafte Datenbank, die entsprechend der durchgeführten Maßnahmen permanent aktualisiert wird
- Erstellen gebäudebezogener, verbindlicher Maßnahmen- und Zeitpläne, nach folgender Priorisierung:
- In welchem Gebäude gibt es besonders viel Publikumsverkehr?
- In welchem Gebäude sind aktuell sowieso Maßnahmen geplant, so dass die Herstellung der Barrierefreiheit zeitgleich umgesetzt werden kann?
- In welchen Gebäuden kann mit kostengünstigen Maßnahmen, wie z.B. einem Anstrich zur kontrastreichen Gestaltung oder das Anbringen eines 2. Handlaufes an einer Bestandstreppe o.ä., eine sofortige Verbesserung der Barrierefreiheit erreicht werden?
Die Expertise der Sachverständigen führte zu Interviews mit dem Saarländischen Rundfunk (Aktueller Bericht). Diese Interviews findet man auch auf der Seite der Tagesschau als Bericht und Interview . Am 25. September 2023 berichtete auch die Saarbrücker Zeitung und zitierte die Sachverständige Doris Schütz.
Barrierefreiheit bedeutet Teilhabe für alle Menschen. Für Menschen mit Behinderung, für Menschen mit Kinderwagen, für alte Menschen, für Menschen mit temporären Einschränkungen… Es kann jeden von uns treffen.
SCHNEEWEISS ARCHITEKTEN – mit Augenmaß und Sachverstand für Barrierefreiheit und Energieeffizienz