Haus und Grund moniert Energieausweis – Stellungnahme des GIH

In diesem Artikel sollen mal andere zu Wort kommen:

Haus und Grund kritisiert zu Unrecht den Energieausweis

 

Der GIH nimmt Stellung zum Artikel

„Energieausweis im Praxistest: Ergebnisse großenteils zufällig“  von H+G  vom 23.09.2015

Bedarfsausweis  – fundiert, nutzerneutral und damit vergleichbar

Auch Sieben Jahre nach der Einführung des Energieausweises (seit 2008) bei Vermietung und Verkauf von Wohngebäuden oder Wohnungen  spricht sich der GIH weiterhin für den Bedarfsausweis aus. Dies hat der GIH auch bei Stellungnahmen in der Politik und den Ministerien immer wieder betont, begründet und gefordert.

Verbrauchsausweise errechnen sich aus dem individuellen Energieverbrauch  der Bewohner. Ob er sich hierbei 24 Stunden in der Wohnung aufhält  oder überwiegend auf Geschäftsreise ist, wie hoch seine eingestellte Wohlfühl-Ttemperatur ist, machen Verbrauchsausweise nicht transparent. Aussagen über die Bausubstanz bleiben unberücksichtigt. Damit bleibt der Verbrauchsausweis subjektiv.

Bedarfsausweise hingegen gehen von einheitlich festgelegten Rahmenbedingungen und der individuellen Bausubstanz aus und können somit neutral und objektiv den Energieverbrauch annähernd ermitteln.

Was ist der Zweck eines Energieausweises? Soll er Transparenz zum Energiebedarf schaffen, die sich auf die Bausubstanz bezieht oder den individuellen Wärmebedarf der Bewohner wiederspiegeln?

Erfahrung und Qualität des Energieberaters sind hier gefragt und weiterhin Garant für nachhaltig richtige Entscheidungen bei den für die Berechnung relevanten Komponenten. Der Energieberater kennt die Berechnungsgrundlagen genau und verwendet sie mit Sachverstand. Die Software bietet eine große Palette von Auswahlkriterien, die das Gebäude definieren und wiedergeben. Auch Multiple Choice verlangt fundiertes Fachwissen. Der urteilssichere und kompetente Energieberater klickt sich hier nicht nach dem Zufallsprinzip oder „Augen zu und durch“ durch die Software  um am Ende den Energieausweis auszudrucken. Diese Entscheidungssicherheit erhält der Energieberater neben seiner Fachkompetenz – die er sich mit Fortbildungen aufrecht erhält – auch durch eine unerlässliche Vor-Ort-Begehung.

Somit erfasst er das Gebäude annähernd gut, Abweichungen der Ergebnisse von Kollegen werden systembedingt immer bleiben, sind aber gering.

Es ist im Sinne der Nachhaltigkeit nicht zielführend die komplexe Tätigkeit des Energieberaters und damit auch den Energieausweis mit  Effekt heischenden Berichten zu hinterfragen. Mit einer fundierten Aufklärung  wird eher eine Akzeptanz beim Hausbesitzer erreicht.

 

Mit freundlichen Grüßen
Christine Hassel GIH Bundesverband e.V.

 

zum gleichen Thema berichtet die Zeitschrift GEB über die Reaktion der Deutschen Energie-Agentur – DENA:

ENERGIEAUSWEIS

dena: „Energieausweis für Gebäude stärken“

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat zusätzliche Maßnahmen empfohlen, um den Energieausweis für Gebäude zu stärken. Gleichzeitig hat die dena Berichte auf Basis eines „Praxistests“ des Eigentümerverbands Haus & Grund (Bericht im GEB-Newsletter) als nicht belastbar zurückgewiesen.

Unterschiedliche Ergebnisse sind nichts Neues

„Wir brauchen einen konstruktiven Dialog“, betont Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. „Leichtfertige Schreckensmeldungen bringen uns nicht weiter. Dass es beim Energieausweis zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann, ist nichts Neues. Schließlich sind ja auch sehr unterschiedliche Formen und Methoden zugelassen. Es kommt darauf an, den belastbaren Bedarfsausweis zu stärken, die Verfahren zu standardisieren und die Qualität in der Praxis zu sichern.“

Bedarfsausweis, Qualitätssicherung und Standardisierung

Um dem Energieausweis zu mehr Qualität und Verlässlichkeit zu verhelfen, braucht es aus Sicht der dena drei Dinge: Erstens sollten für Aussagen zu Modernisierungsempfehlungen und zur Wirtschaftlichkeit nur noch Energiebedarfsausweise auf Basis einer Vor-Ort-Begehung zugelassen werden. Zweitens sollten die Bundesländer das von der Bundesregierung vorgeschriebene Qualitätssicherungssystem für Energieausweise weiter vorantreiben. Drittens müssten die Methoden und Verfahren zur Datenaufnahme und Berechnung des Energieausweises vereinheitlicht und vereinfacht werden, damit der einzelne Energieberater verlässliche und vergleichbare Ergebnisse für das jeweilige Gebäude errechnen kann. GLR

 

SCHNEEWEISS ARCHITEKTEN berät fachkompetent zu allen Fragen des Energiesparens und der Barrierefreiheit.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert