Februar 2019 – erneute Zinssenkung bei folgenden wohnwirtschaftlichen Programmen der KfW:
- Altersgerecht Umbauen (159)
- Energieeffizient Bauen (153)
- Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
- KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)
Für das Programm „Altersgerecht umbauen“ Nr 159 sehen die Konditionen nun so aus:
Laufzeit / tilgungsfreie Jahre / Zinsbindung | Zinssatz | Auszahlung | Bereit- stellungs- zins | gültig |
10/10/10 | 0,95 | 100 % | 0,25 % | 01.02.19 |
10/2/5 | 0,75 | 100 % | 0,25 % | 23.01.15 |
10/2/10 | 0,75 | 100 % | 0,25 % | 10.08.18 |
20/3/5 | 0,75 | 100 % | 0,25 % | 23.01.15 |
20/3/10 | 0,85 | 100 % | 0,25 % | 01.02.19 |
30/5/5 | 0,75 | 100 % | 0,25 % | 23.01.15 |
30/5/10 | 0,90 | 100 % | 0,25 % | 01.02.19 |
Damit wurden die Programm mit 10-jähriger Zinsbindung in diesem Programm günstiger. Das Programm „Altersgerecht umbauen“ steht jedem offen, unabhängig vom tatsächlichen Alter und beinhaltet eine Vielzahl an Maßnahmen.
Zum Thema Einbruchschutz:
- Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren nach DIN EN 1627 oder besser
- Einbau einbruchhemmender Garagentore und –zugänge bei einer direkten Verbindung von der Garage zum Wohnhaus nach DIN V ENV 1627 oder besser
- Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Türspione (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser)
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terrassentüren (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
- Einbau einbruchhemmender Gitter, Klapp- und Rollläden (einschließlich Lichtschachtabdeckungen)
- Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen nach DIN EN 50 131 Grad 2 oder besser, z. B. Überfalltasten, Geräteabschaltung, intelligente Türschlösser mit personalisierten Zutrittsrechten.
- Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme, elektronische Antriebssysteme und Zeitschaltuhren für Rollläden)
Zum Thema Barrierereduzierung:
1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungseinrichtungen
- Umbau und Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen sowie deren Überdachung
- Umbau und Schaffung oder Überdachung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühle oder Fahrräder
- sonstige Wohnumfeldmaßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohneinheiten
2. Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
- Schaffung von mehr Bewegungsfläche
- Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen
3. Überwindung von Treppen und Stufen
- Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
- Treppenlifte
- barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
- Rampen zur Überwindung von Barrieren
4. Anpassung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
- Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen
- Verbreiterung von Türdurchgängen mit Einbau neuer Innentüren
- Schwellenabbau
- Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen
5. Maßnahmen an Sanitärräumen
- Änderung der Raumaufteilung des Bades
- Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze
- Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen)
6. Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Einbau oder Erweiterung baugebundener altersgerechter Assistenzsysteme (z. B. für Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik)
- Modernisierung von Bedienelementen
- Einbau von Stütz- und Haltesystemen einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie zum Beispiel Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkastenanlagen
7. Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen
- Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemeinschaftsräumen oder Schaffung von Gemeinschaftsräumen
Der Umbau zu einem altersgerechten Haus. Dies heißt so viel, dass Zugang, Wohn-, Schlafzimmer, Bad und Küche barrierereduziert sind und zusätzlich einige Bedienelemente vorhanden sind. Im wesentlich ist dies die Kombination der o. g. Maßnahmen.
Auch Kleinmaßnahmen zur Verbesserung der Orientierung im Haus, zur Verbesserung der Wege oder auch die Schaffung von Gemeinschaftsflächen sind förderfähig.
Das Büro SCHNEEWEISS ARCHITEKTEN hat mit der Sachverständigen Dipl. Ing. Doris Schütz eine kompetente Fachfrau zum Thema barrierefreies Bauen. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben, klären die Möglichkeiten und begleiten Ihre Maßnahmen in dem Maß, in dem Sie es wünschen. Für weitere Informationen über unseren Leistungsumfang besuchen Sie bitte die Webseite