Zinssenkung bei KfW-Programmen

Februar 2019 – erneute Zinssenkung bei folgenden wohnwirtschaftlichen Programmen der KfW:

  • Altersgerecht Umbauen (159)
  • Energieeffizient Bauen (153)
  • Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)

Für das Programm „Altersgerecht umbauen“ Nr 159 sehen die Konditionen nun so aus:

Laufzeit /
tilgungsfreie Jahre /
Zinsbindung
ZinssatzAuszahlungBereit-
stellungs-
zins
gültig
10/10/100,95100 %0,25 %01.02.19
10/2/50,75100 % 0,25 % 23.01.15
10/2/100,75 100 % 0,25 % 10.08.18
20/3/50,75 100 % 0,25 % 23.01.15
20/3/100,85 100 % 0,25 % 01.02.19
30/5/5 0,75 100 % 0,25 % 23.01.15
30/5/10 0,90 100 % 0,25 % 01.02.19

Damit wurden die Programm mit 10-jähriger Zinsbindung in diesem Programm günstiger. Das Programm „Altersgerecht umbauen“ steht jedem offen, unabhängig vom tatsächlichen Alter und beinhaltet eine Vielzahl an Maßnahmen.

Häufiges Ärgernis - Schwellen bei Hauseinangstüren
Häufiges Ärgernis – Schwellen bei Hauseinangstüren


Zum Thema Einbruchschutz:

  • Einbau einbruch­hemmender Haus- und Wohnungs­eingangs­türen nach DIN EN 1627 oder besser
  • Einbau einbruch­hemmender Garagen­tore und –zugänge bei einer direkten Verbindung von der Garage zum Wohn­haus nach DIN V ENV 1627 oder besser
  • Einbau von Nachrüst­systemen für Haus- und Wohnungs­eingangs­türen sowie Türspione (z. B. Türzusatz­schlösser, Querriegel­schlösser mit/ohne Sperr­bügel, Kasten­riegel­schlösser)
  • Einbau von Nachrüst­systemen für Fenster, Balkon- und Terrassen­türen (z. B. aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließbare Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen)
  • Einbau einbruch­hemmender Gitter, Klapp- und Rollläden (einschließlich Lichtschacht­abdeckungen)
  • Einbau von Einbruchs- und Überfall­meldeanlagen nach DIN EN 50 131 Grad 2 oder besser, z. B. Überfall­tasten, Geräte­abschaltung, intelligente Tür­schlösser mit personal­isierten Zutritts­rechten.
  • Baugebundene Assistenz­systeme (z. B. (Bild-)Gegen­sprech­anlagen, Bewegungs­melder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Ruf­systeme, elek­tronische Antriebs­systeme und Zeitschalt­uhren für Roll­läden)

Zum Thema Barrierereduzierung:

1. Wege zu Gebäuden und Wohn­umfeld­maßnahmen

  • Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spiel­plätzen sowie zu Entsorgungs­einrichtungen
  • Umbau und Schaffung von alters­gerechten Kfz-Stell­plätzen sowie deren Über­dachung
  • Umbau und Schaffung oder Über­dachung von Abstell­plätzen für Kinder­wagen, Rollatoren/Rollstühle oder Fahrräder
  • sonstige Wohn­umfeld­maßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohneinheiten

2. Eingangsbereich und Wohnungs­zugang

  • Abbau von Barrieren im Haus­eingangs­bereich und bei Wohnungszugängen
  • Schaffung von mehr Bewegungs­fläche
  • Wetterschutz­maßnahmen wie Über­dachungen

3. Überwindung von Treppen und Stufen

  • Einbau, Nach­rüstung oder Ver­besserung von Aufzugs­anlagen
  • Treppenlifte
  • barrierereduzierende Um­gestaltung von Treppen­anlagen
  • Rampen zur Über­windung von Barrieren

4. Anpassung der Raum­aufteilung und Schwellenabbau

  • Änderung des Raum­zuschnitts von Wohn- und Schlaf­räumen, Fluren oder Küchen
  • Verbreiterung von Tür­durch­gängen mit Einbau neuer Innentüren
  • Schwellenabbau
  • Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen

5. Maßnahmen an Sanitär­räumen

  • Änderung der Raum­aufteilung des Bades
  • Schaffung boden­gleicher Dusch­plätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze
  • Modernisierung von Sanitär­objekten (WC, Bidets, Wasch­becken und Bade­wannen)

6. Orientierung, Kommu­nikation und Unter­stützung im Alltag

  • Einbau oder Erweiterung baugebundener alters­gerechter Assistenz­systeme (z. B. für Bedienungs- und Antriebs­systeme für Türen, Rollläden, Fenster, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik)
  • Modernisierung von Bedien­elementen
  • Einbau von Stütz- und Halte­systemen einschließlich Maß­nahmen zur Nach­rüstung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommuni­kation wie zum Beispiel Beleuchtung, Gegen­sprech- oder Brief­kasten­anlagen

7. Schaffung von Gemeinschafts­räumen, Mehr­generationen­wohnen

  • Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemeinschafts­räumen oder Schaffung von Gemeinschafts­räumen

Der Umbau zu einem altersgerechten Haus. Dies heißt so viel, dass Zugang, Wohn-, Schlafzimmer, Bad und Küche barrierereduziert sind und zusätzlich einige Bedienelemente vorhanden sind. Im wesentlich ist dies die Kombination der o. g. Maßnahmen.

Auch Kleinmaßnahmen zur Verbesserung der Orientierung im Haus, zur Verbesserung der Wege oder auch die Schaffung von Gemeinschaftsflächen sind förderfähig.

Das Büro SCHNEEWEISS ARCHITEKTEN hat mit der Sachverständigen Dipl. Ing. Doris Schütz eine kompetente Fachfrau zum Thema barrierefreies Bauen. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben, klären die Möglichkeiten und begleiten Ihre Maßnahmen in dem Maß, in dem Sie es wünschen. Für weitere Informationen über unseren Leistungsumfang besuchen Sie bitte die Webseite

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