Barrierefreiheit als Werbeversprechen
Vermieter und Verkäufer halten Anforderungen an Barrierefreiheit nicht ein
Bei Wohnungen ist das Etikett „barrierefrei“ inzwischen zu einem echten Verkaufsargument geworden. Verkäufer und Vermieter werben mit der vermeintlichen Barrierefreiheit der Wohnung und preisen diese als nutzbar bis ins hohe Alter an. Was aber offenbar den meisten nicht bewusst ist: Barrierefreiheit ist ein definierter Begriff. Die DIN 18040 Teil 2 definiert, was ein Wohnraum alles erfüllen muss, um wirklich als „barrierefrei“ bezeichnet zu werden. Eine bodengleiche Dusche reicht dabei bei weitem nicht aus.
Dass auch Profis auf dem Wohnungsmarkt da offenbar nicht ganz sattelfest sind, zeigt die Vermarktung von 96 Wohnungen auf dem Eschberg durch die Immobiliengruppe Saarbrücken. Zunächst wurden diese als „barrierefrei“ angepriesen. Erst nachdem der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. die Immobiliengruppe im November 2014 abgemahnt hatte, werden diese nun als „seniorengerecht“ vermarktet. Entgegen dem Begriff „barrierefrei“ ist der Begriff „seniorengerecht“ nicht definiert. D. h., eine „seniorengerechte“ Wohnung muss keinerlei festgeschriebenen Anforderungen erfüllen. Hier ist also Vorsicht geboten. Ebenso wenig definiert ist der Begriff „barrierearm“. Auch hier gibt es keine eindeutige Definition, so dass z. B. bereits eine Wohnung mit einer bodengleichen Dusche, egal wie groß, als „barrierearm“ bezeichnet werden kann.
Was heißt das für den Verbraucher, den potentiellen Mieter oder Käufer? Zunächst muss man bei der Werbung genau lesen. Wird eine Wohnung als „barrierearm“, „seniorengerecht“, „barrierereduziert“ oder ähnlich angepriesen, so weiß man nicht, was tatsächlich damit gemeint ist. Solche Wohnungen sind auf Herz und Nieren anhand der eigenen Bedürfnisse zu prüfen. Wird eine Wohnung als „barrierefrei“ beworben, so verpflichtet dies zur Einhaltung der DIN 18040-2. Dies betrifft nicht nur die eigentliche Wohnung, sondern auch den Weg von der öffentlichen Erschließung bis zur Wohnung. Was das im Detail beinhalten muss, dürfte den durchschnittlichen Laien allerdings überfordern.
Da das Thema der Barrierefreiheit, den möglichen Einschränkungen und den sich daraus ergebenden baulichen Konsequenzen ein sehr großes Feld ist, ist zu empfehlen, sich fachlichen Rat zu suchen. Und dies möglichst bevor der Miet- oder Kaufvertrag unterschrieben wird. Ist man erst einmal in der Wohnung, so ist der Aufwand zur Nachbesserung, der eventuelle Rechtsstreit aufwändig, Nerven zehrend und meist im Ergebnis unbefriedigend.
Eine Beratung im Vorfeld, eine Kontrolle im Vorfeld kostet wenig und erspart großen Ärger. Als Fachplaner Barrierefreies Bauen verfügen wir über das entsprechende Spezialwissen, um Sie vor Fehlentscheidungen zu bewahren. Wir beraten Sie gerne.