2 cm sind nicht schwellenlos
Sorgloser Umgang mit den Anforderungen der Barrierefreiheit
Mit der LBO 2015 (Landesbauordnung des Saarlandes) wird für den Zugang von Häusern mit mehr als 2 Wohneinheiten ein schwellenloser Zugang gefordert. Viele sind der Meinung, dass dieser Anforderung genüge getan wird, wenn man den Höhenversatz des unteren Türanschlags unter 2 cm hält. Dabei berufen sich die Akteure auf einen Nebensatz der DIN 18040-1. Hier heißt es:
4.3.3.1
Allgemeines
(…)
Untere Türanschläge und -schwellen sind nicht zulässig. Sind sie technisch unabdingbar, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.
Wie unschwer nachzulesen ist, ist die Hauptforderung, dass untere Türanschläge und Schwellen NICHT zulässig sind. Nur bei einer technischen Unabdingbarkeit dürfen solche Bauteile nicht höher als 2 cm sein. Wann sind heute solche Anschläge technisch unabdingbar? Denkbar sind dabei Anforderungen von Brandschutz, Schallschutz oder Schlagregendichtigkeit. Allerdings sind in all diesen Fällen inzwischen durch die Industrie technische Lösungen bereitgestellt, die komplett ohne Schwellen auskommen. Die Existenz von Schwellen bei Eingängen ist meist nur die Dokumentation eines Planungsversagens. Sprich: Es wurde nicht rechtzeitig an das Thema der Barrierefreiheit gedacht, so dass eine 08/15 Tür statt der notwendigen schwellenlosen Tür eingebaut wurde. Im Jahr 2017 ist es absolut nicht nachvollziehbar, wieso immer noch eine Ausnahmeregelung zur Regel beim Bauen gemacht wird.
Wenn dies auch bei Ihnen passiert ist, dann müssen Sie sich damit nicht abfinden. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Den Umfang unserer Tätigkeit finden Sie auf barrierefrei.saarland . Wir freuen uns auf Ihren Anruf.