Franzenbrunnen 3. BA

Neubaugebiet Franzenbrunnen 3. Bauabschnitt geht im Sommer 2021 in die Vermarktung

Der Bebauungsplan für den 3. Bauabschnitt des Franzenbrunnen stammt vom 28. Mai 2020, die Offenlage erfolgte bis 28. August 2020. Die endgültige Genehmigung scheint noch auszustehen, allerdings ist nicht zu erwarten, dass sich noch groß etwas ändert.

Die GIU als Projektentwickler teilte auf Nachfrage mit, dass im Sommer 2021 mit der Vermarktung begonnen werden soll. Es ist auch dieses Mal eine Auftaktveranstaltung mit der Weitergabe aller Informationen geplant. Auf der aktuellen Seite der GIU zum Franzenbrunnen ist zum 3. Bauabschnitt noch nichts zu erkennen. Erst nach der Auftaktveranstaltung kann man sich für konkrete Grundstücke bewerben. Sollte die Anzahl der Bewerber die Anzahl der Grundstücke übersteigen, wird wohl auch dieses Mal wieder gelost werden.

Der Bebauungsplan sieht derzeit so aus (Quelle: Stadt Saarbrücken)

Aufteilung nach Bebauungsarten Franzenbrunnden 3. BA

Es ist zu erkennen, dass auch dieses Mal eine Mischung aus Reihenhäusern, Einzelhäusern und höheren Mehrgeschosswohnungsbauten geplant ist. Die Reihenhäuser finden sich südlich von der Haupterschließung, die Punkthäuser sind als Quadrate recht gut zu erkennen und in Einzelhäuser oder Doppelhäuser finden sich hauptsächlich nördlich von der Haupterschließung.

Wenn auch diesmal die Reihenhäuser in Nord-Süd-Richtung aus „einem Guss“ sein sollen, dann wird es auch diesmal erforderlich sein, dass sich mehrere Bauwillige auf 1 Architktekten/Architektin einigen. Allerdings ist es nicht möglich, dass man Sie zur Wahl eines Architekten zwingt, nur weil die Nachbarn diesen haben.

Beim dritten Bauabschnitt scheint das Thema Lärm eine größere Rolle zu spielen.Dabei zeigt die nachfolgende Karte, dass mit Ausnahme des westlichen Punkthauses, das gesamte Wohngebiet in einem akzeptablen Lärmbereich zu verorten ist.

Lärmbelastung 3. BA Franzenbrunnen

Derzeit planen und realisieren wir zwei Reihenmittelhäuser im 2. Bauabschnitt des Franzenbrunnen. Das eine als KfW-Effizienzhaus 40+, das andere als KfW-Effizienzhaus 55. Neben dem Energiestandard spielt bei Reihenhäusern auch der Schallschutz zu den Nachbarn eine große Rolle. Je dichter man wohnt, desto größer die Notwendigkeit des Schutz der Privatheit. Hierzu sind die Einordnungen und Empfehlungen der DEGA-Empfehlung 103 u. E. sehr informativ. Unser Büro ist also bestens mit den Gegebenheiten vor Ort und den Abläufen bei der GIU und der Stadt vertraut. Auch die erforderlichen Abstimmungen mit den Nachbar-Architekten/Architektinnen sind nun mehrfach durchexerziert. Sind die Randbedingungen bei der Veräußerung wie bei den letzten Malen, so empfiehlt es sich, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. Nachdem man eine Option für ein Grundstück erlost hat, hat man nur 3 Monate Zeit, sich endgültig festzulegen. Diese Zeit sollte man nicht mit der Suche nach einem geeigneten Architekten verbringen, sondern mit der Suche nach einem passenden Entwurf für die eigenen Bedürfnisse.

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