1 oder 2 oder 3 % – Was ist richtig?
Die durchschnittliche Ölpreissteigerung ist eine Frage des Betrachtungszeitraums
Ein Streitpunkt bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung von energetischen Maßnahmen ist die Frage, welche Preissteigerung bei den Energiekosten angenommen werden kann. Sind 1 % richtig oder 2 % oder 5 % oder noch mehr? Da man nicht in die Zukunft schauen kann, hilft hier vielleicht ein Blick in die Vergangenheit. Knapp 50 Jahre erscheint einem ein ausreichend langer Zeitraum, um konjunkturelle Jahresabweichungen zu nivellieren. Da die durchschnittliche Preisssteigerung nicht den Schwankungen der Realität entspricht, bleibt die Frage wie man aus den realen Daten eine durchschnittliche Preisentwicklung „rekonstruiert“. Meine Methode ist, dass die Summe der positiven und negativen Abweichungen des errechneten Werts von den tatsächlichen Werten Null ergibt. Das Anfangsjahr ist preislich gleich.
Betrachtet man nun die letzten 50 Jahre, dann ergibt sich folgende Grafik:
Bei dieser langen Betrachtung kommt man auf eine durchschnittliche Preissteigerung von 5,5 % im Jahr. Am Ende weicht allerdings die mathematische Kurve weit von den realen Werten ab.
Wir ändern den Betrachtungszeitraum und beginnen im Jahr 1980. Damit ergibt sich dann folgende Grafik:
Die mathematische Kurve sieht hier wesentlich flacher aus. Die durchschnittliche Preissteigerung liegt bei diesem Zeitabschnitt im Mittel dann auch bei lediglich 1,5 %. Die Kurve der mathematisch berechneten Ölpreise endet in diesem Zeitabschnitt unter den aktuellen Werten.
Betrachtet man nun den Zeitraum von 1990 bis 2018 ergibt sich folgende Grafik:
Die mathematischen Werte in dieser Grafik rechnen mit einer jährlichen Preissteigerung von 4,15%. Hier enden die mathematischen Werte wieder über den aktuell realen Werten.
Fazit: Für die Vergangenheit kann man recht gut mathematische Durchschnittswerte ermitteln. Diese Werte liegen zwischen 1,5 % und 5,5%, je nachdem welchen Zeitraum man betrachtet. Auch wenn über den langen Zeitraum von 1970 bis 2018 eine durchschnittliche Preissteigerung von 5,5% mathematisch korrekt ist, so müsste bei aktuellen Wirtschaftlichkeitsberechnungen dieser Wert mit Vorsicht eingesetzt werden. Es gibt durchaus konjunkturelle Perioden, bei denen eine deutlich geringere jährliche Preissteigerung angesetzt werden muss. Für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit Prognosecharakter kann man deswegen nur alternative Betrachtungen anstellen. Anhand der Beispiele zeigt sich, dass 1,5% wohl die untere Grenze und 5,5% die obere Grenze für jährliche Heizölpreissteigerungen darstellt, wenn es um langfristige Betrachtungen geht.
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