kfw- energieffizient bauen und sanieren april 18

Produktänderungen ab 17.04.2018 (151/152, 153)

KfW zieht die Daumenschrauben an

Für Kreditanträge, die ab dem 17.04.2018 bei der KfW eingehen, gelten überarbeitete Merkblätter mit folgenden Änderungen:

Einstellung der 20-jährigen Zinsbindung (153)
Das 20-jährige Zinsbindungsangebot entfällt. Es wird weiterhin eine 10-jährige Zinsbindung mit unveränderten Kreditlaufzeitvarianten angeboten.

Einführung einer Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen
(151/152, 153)

Für außerplanmäßige Tilgungen wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Es sind nur vollständige Kreditrückzahlungen möglich. Vor dem 17.04.2018 beantragte Darlehen behalten ihre kostenfreien Sondertilgungsrechte.

Reduzierung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit auf 6 Monate (151/152, 153)
Die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit wird reduziert. Für nicht abgerufene Kreditbeträge wird 6 Monate nach dem Zusagedatum der KfW eine Bereitstellungsprovision berechnet.

Aus Sicht der Kreditnehmer werden die Konditionen damit etwas unkomfortabler. Insbesondere die Praxis der Banken, die Bauherren früh in Kreditzusagen zu drängen, lange bevor man überhaupt weiß, was konkret geplant und gebaut werden soll, rächt sich nun durch die fälligen Bereitstellungsprovisionen bereits nach 6 Monaten. Welches Projekt wird denn in 6 Monaten geplant, gebaut und abgerechnet. SCHNEEWEISS ARCHITEKTEN rät allen Bauherren die Kredite möglichst spät abzuschließen, nämlich zu einem Zeitpunkt, an dem Kosten- und Planungssicherheit besteht. Dies ist realistisch erst nach Vorlage der Angebote der Fall. Auch noch so gute Kostenberechnungen werden zur Zeit durch den stark volatilen Markt täglich ad absurdum geführt.

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