Wärmebrückenberechnung spart Investitionskosten
Pauschale Berücksichtigung der Wärmebrücken kommt Bauherr teuer zu stehen
Beim Nachweis der Sanierung eines Gebäudes zum Energieeffizienzhaus der KfW sind die Wärmebrücken immer zu betrachten. Dabei gibt es 3 Möglichkeiten:
- Bildung eines pauschalen Zuschlags von 0,1 W/m²K auf alle wärmeübertragenden Bauteile
- Bildung eines reduzierten pauschalen Zuschlags von 0,05 W/m²K auf alle wärmeübertragenden Bauteile, sofern die Details den Vorgaben der DIN 41008 Beiblatt 2 entsprechen
- detaillierter Nachweis der Wärmbrücken mittels Berechnungsprogrammen
Um die Auswirkungen dieser 3 Varianten auf die Ausführung zu verstehen, muss man das Prinzip des Berechnungsverfahrens für die Energieeffizienz des Gebäudes verstehen. Das reale Gebäude wird mit einem geometrisch vollkommen gleichen fiktiven Gebäude, dem sogenannten „Referenzgebäude“ verglichen. Dieses Referenzgebäude hat hinsichtlich des Wärmeschutzes der Bauteile ganz bestimmte Kennwerte. Die Außenwände des Referenzgebäudes haben einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 0,28 W/m²K. Der Standardwärmebrückenzuschlag des Referenzgebäudes entspricht der 2. Variante und beträgt 0,05 W/m²K. D. h. der Vergleichswert für eine Außenwand mit Wärmebrückenzuschlag beträgt damit im Altbaubereich 0,33W/m²K.
Im Altbaubereich ist der Nachweis gemäß Variante 2 meist nicht möglich, da die Altbaukonstruktionen den Vorgaben der DIN 4108 Beiblatt 2 nicht ensprechen. Viele entscheiden sich deswegen für Variante 1 und rechnen mit einem Zuschlag von 0,1 W/m²K auf alle wärmeübertragenden Bauteile. Das bedeutet, dass die Wärmedämmung der Wand nicht 0,28 W/m²K betragen muss, sondern 0,23 W/m²K. Was bedeutet das für die Dicke der Außenwanddämmung? Ca. 4 cm mehr Dämmung, statt mit ca. 12 cm muss mit ca. 16 cm gedämmt werden (Annahme: Wärmeleitfähigkeit 035). In Geld bedeutet das eine Mehrinvestition bei 250 qm gedämmter Fläche von ca. 1500 € nur für die Außenwanddämmung.
Da aber bei den Wärmebrückennachweis Variante 2 meist scheitert, bleibt nur noch Variante 3. Die gibt es nicht umsonst, denn hier ist tatsächlich zu rechnen. Die positive Nachricht ist aber, dass meist ein noch geringerer Wärmebrückenzuschlag herauskommt als 0,05W/m²K. Das bedeutet: Entweder noch dünner dämmen oder bessere Effizienzhausklasse. Beides wirkt sich extrem positiv auf den Geldbeutel aus. Erhält man infolge der Berechnung lediglich einen Zuschlag von 0,01 W/m²K, so bedeutet dies für die Dämmstärke ca 2 cm weniger Dämmung als das Referenzgebäude bei der Wärmleitfähigkeit von 040 des Dämmstoffes. Damit vergünstigt sich die Investion gegenüber dem Referenzgebäude um einige hundert Euro.
Es zeigt sich, dass die Mehrinvestition in die Planung sich wirtschaftlich lohnt. Dieser wirtschaftliche Vorteil wird umso größer, je effizienter und sparsamer das sanierte Gebäude werden soll. Denn je besser die Außenwände gedämmt sind, um so negativer wirken sich die pauschalen Vorschläge hinsichtlich der zusätzlich notwendigen Dämmstärke aus.
Ab sofort kann das Büro SCHNEEWEISS ARCHITEKTEN den detaillierten Wärmebrückennachweis anbieten. Fragen Sie uns.