Gedanken zur Finanzierung von Energiesparmaßnahmen in Wohnungsbau

Wohnhaus gedämmt
Die Altbausanierung stagniert trotz Fördermittel auf niedrigem Niveau – hier ein Wohnhaus aus den 50er Jahren, das nachträglich mit Mineralwolle gedämmt wurde

Haushalte und Kleinverbraucher tragen mit ca 16 % zu den nationalen CO2-Ausstoß, mit 5,5 % zum nationalen Methanausstoß und mit 1 % zum nationalen Lachgas-Ausstoß bei. (Quelle: Umweltbundesamt, Stand 2018) Wesentlicher Verursacher bei den Haushalten ist das Beheizen der Gebäude.

Die Energiesparmaßnahmen im Wohnungsbau stagnieren. Mit einer Sanierungsquote von ca 1% sind die CO2-Einsparziele der Bundesrepublik gem. Pariser Abkommen nicht zu erreichen. Aus meiner Beratungstätigkeit im Saarland ergibt sich u. a. folgendes Problem:

– Die Amortisation der Energieeinsparmaßnahmen beträgt i. d. R. deutlich über 10 Jahre, oft sogar über 20 Jahre. Dies ist mit den Wirtschaftlichkeitsvorstellungen von Hausbesitzern und Mietern/Vermietern nicht in Einklang zu bringen

– Die Amortisation übersteigt die Lebenserwartung der Akteure. Es entstehen also Mehrbelastungen, denen zu Lebenszeiten kein entsprechender Mehrwert entgegensteht.

An dieser Stelle muss die Frage gestellt werden, woher die Erwartung kommt, dass sich die energetische Sanierung eines Wohnhauses finanziell rechnen muss? Fragt man sich beim Kauf eines neuen Autos, ob und wann sich das Auto durch den geringeren Verbrauch gerechnet hat?

Aber gehen wir doch so mal an einen Autokauf heran.Wir haben einen alten Golf, Baujahr 2008 und wollen einen neuen, Baujahr 2018. Gemäß der Seite Spritmonitor liegt der Durchschnittsverbrauch beim Golf Diesel, Baujahr 2008 bei 5,54 l/100 km. Beim Golf Diesel, Baujahr 2018 liegt der Durchschnittsverbrauch bei 5,62 l/100 km. Es ist also ein Mehrverbrauch festzustellen. Eine Amortisation über einen geringeren Spritverbrauch kann es also gar nicht geben. Beim Golf Diesel, Baujahr 2017 liegt der Durchschnittsverbrauch bei 5,54 l/100 km. Es liegt also auch hier keine Einsparung vor, so dass sich auch keine Amortisation ergeben kann.

Aber gehen wir einfach davon aus, dass die Autoindustrie irgendwie ihren Auftrag in den letzten 30 Jahren verstanden hätte und tatsächlich sparsamere Autos gebaut hätte.

Altes Auto: 5,5l Diesel/100 km, neues Auto 4,0l Diesel/100 km Dies wäre eine Einsparung von 28%! Kosten neues Auto: 22 000 €. Jährliche Fahrleistung: 20 000 km.Die Einsparung beträgt also 1,5 l/100 km oder 300 l Diesel im Jahr. Der aktuelle Dieselpreis beträgt ca 1,2 €/l (Stand August 2019)

Jährliche Einsparung 360 € für das Tanken von Diesel. Amortisation statisch: ca 61 Jahre. Amortisation dynamisch bei einer jährlichen Kostensteigerung für den Sprit von 2,0%: 40 Jahre. Bei 2,5% Kostensteigerung: 37 Jahre, bei unrealistischen 5% Kostensteigerung jährlich: 28 Jahre. Aus wirtschaftlichen Aspekten kann man also den Autokauf nicht rechtfertigen, selbst wenn das neue Auto tatsächlich deutlich sparsamer wäre als das alte. Mit diesem Argument würde also jeder Autokauf beim Kunden scheitern.

Realität ist aber, dass in der energetischen Sanierung von Häusern vom Endkunden eine „Amortisation“ verlangt wird.

Wie wird das erreicht?

Ziel einer Förderung muss es sein, diese o. g. Diskrepanz auszugleichen. D. h. die Förderprogramme sind anders aufzustellen und müssen sich an den realen Einsparungen orientieren, die durch die Maßnahmen erreicht werden.

Die Kreditlaufzeit ist an der Amortisation zu orientieren und nicht auf 10 Jahre zu begrenzen. Umgekehrt dürfen energetische Maßnahmen dann nicht dazu benutzt werden, die Kaltmieten um mehr zu erhöhen als durch die energetische Sanierung real eingespart wird.

Beispiel:

Wenn eine Energiesparmaßnahme für z. B. eine Außenwanddämmung 36 000 € kostet und dadurch real 18 000 kWh/a eingespart werden, so entspricht dies aktuell (6 Ct/kWh) einem Wert von 1080 €/a. Eine Amortisation dieser Maßnahme liegt – sofern man das Geld besitzt – bei statischem Ansatz bei 20 Jahren (=Maximalgrenze). Da solche Kunden einen Liquiditätsverlust befürchten, müsste hier ein Bürgschaftssystem entstehen. D. h.: Vater Staat bürgt für die 36 000 €. Der Auftraggeber würde die Maßnahme zwar komplett bezahlen, hätte aber im Gegenzug den Anspruch auf das Geld als zinsgünstigen Kredit. Aktuell (August 2018) würden mir hier 0,5% vorschweben. Die Bürgschaftshöhe mindert sich jedes Jahr um den Betrag der realen Einsparung des Objekts.

Wenn man das Geld nicht hat und sich leihen muss, dann dürften die  monatlichen Kosten für den Kredit  90 € nicht überschreiten. Die Rückzahlung des Kredites dürfte dementsprechend nicht mehr als 1080 €/a betragen. Dies würde einer Laufzeit von 37 Jahren bei einem Zinssatz effektiv von 0,55 % betragen. Die Rückzahlungshöhe könnte regelmäßig anhand der realen Einsparungen angepasst werden.

Da die finanziellen Aufwändungen nie höher sind als die Einsparungen würde den Mietern durch die energetische Sanierung auch kein finanzieller Nachteil entstehen. Das Problem des individuellen Fehlverhaltens müsste man dadurch bekämpfen, dass für alle als Mieterhöhung der Durchschnittswert der Einsparung des Hauses gilt. Die individuellen Heizkosten kommen dann noch oben drauf.

Voraussetzung für dieses Vorgehen ist ein jährliches Monitoring des Energieverbrauchs. In vermieteten Objekten ist das jetzt für die Heizkostenabrechnung kein Problem. Im Einfamilienhausbereich ist das bei Gasheizungen ebenfalls problemlos. Für Holz- und Ölheizungen müssten entsprechende Wärmemengenzähler am Heizkessel vorgesehen werden. Technisch unproblematisch und ohne großen finanziellen Aufwand möglich.

 

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